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   VGH Hessen, 16.09.2003 - 5 TG 1608/03   

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VGH Hessen, 16.09.2003 - 5 TG 1608/03 (https://dejure.org/2003,11007)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.09.2003 - 5 TG 1608/03 (https://dejure.org/2003,11007)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. September 2003 - 5 TG 1608/03 (https://dejure.org/2003,11007)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Vermessungsgebühr nach Pauschale für Rohbaukosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Baugenehmigungsgebühren; Pauschalierende Rohbaukosten; Berechnung der Gebühren auf die Rohbausumme

  • Judicialis

    HVwKostG § 17 Abs. 1; ; VwKostO-MWVL

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 167
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 23.01.1996 - 5 UE 590/95

    Baugenehmigungsgebühr: erhebliche Unterschreitung der tatsächlichen von den

    Auszug aus VGH Hessen, 16.09.2003 - 5 TG 1608/03
    Das Abstellen auf die landesdurchschnittlichen Rohbaukosten dient dabei - neben Gesichtspunkten der Praktikabilität - insbesondere auch der Gebührengerechtigkeit, indem Besonderheiten des einzelnen Bauvorhabens, die zwar die Rohbaukosten, nicht aber den Nutzen für den Antragsteller oder den Genehmigungsaufwand der Behörde beeinflussen - wie etwa besonderes kaufmännisches Geschick oder Ungeschick des Bauherrn, besonders viele oder keine Eigenleistungen oder ähnliches -, keine Berücksichtigung finden (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Januar 2001 - 5 TZ 3748/00 - und Urteile vom 4. April 1990 - 5 UE 2284/87 -, ESVGH 40, 254 = HSGZ 91, 404 = NVwZ-RR 1991, 208, vom 1. Juni 1995 - 5 UE 1089/94 -, und vom 23. Januar 1996 - 5 UE 590/95 -, NVwZ-RR 1997, 438 = ZKF 1996, 206; zur Zulässigkeit pauschalierender Rohbaukosten vgl. auch OVG Thüringen, Urteil vom 29. September 1999 - 1 KO 758/95 -, KStZ 2001, 97 und im Anschluss BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 - 11 B 20/00 -, KStZ 2001, 34; OVG Sachsen, Urteil vom 20. Februar 2003 - 1 B 380/01 -).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 23. Januar 1996, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1994 - 15 B 3022/93

    Erhebung öffentlicher Abgaben; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Summarische

    Auszug aus VGH Hessen, 16.09.2003 - 5 TG 1608/03
    Eine unbillige Härte ist nur anzunehmen, wenn durch die sofortige Vollziehung für den Betroffenen Nachteile entstehen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind, insbesondere wenn die wirtschaftliche Existenz des Abgabepflichtigen gefährdet wäre (BayVGH, Beschluss vom 25.1.1988 - 6 CS 87.03857 -, BayVBl. 1988, 727; OVG Bremen, Beschluss vom 12.3.1985 - 1 B 6/85 -, DVBl. 1985, 182; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.3.1994 - 15 B 3022/93 -, NVwZ-RR 1994, 617).
  • BVerwG, 18.04.2000 - 11 B 20.00

    Einkaufszentrum; Verkaufsstätte; Baugenehmigungsgebühr; Rohbauwert;

    Auszug aus VGH Hessen, 16.09.2003 - 5 TG 1608/03
    Das Abstellen auf die landesdurchschnittlichen Rohbaukosten dient dabei - neben Gesichtspunkten der Praktikabilität - insbesondere auch der Gebührengerechtigkeit, indem Besonderheiten des einzelnen Bauvorhabens, die zwar die Rohbaukosten, nicht aber den Nutzen für den Antragsteller oder den Genehmigungsaufwand der Behörde beeinflussen - wie etwa besonderes kaufmännisches Geschick oder Ungeschick des Bauherrn, besonders viele oder keine Eigenleistungen oder ähnliches -, keine Berücksichtigung finden (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Januar 2001 - 5 TZ 3748/00 - und Urteile vom 4. April 1990 - 5 UE 2284/87 -, ESVGH 40, 254 = HSGZ 91, 404 = NVwZ-RR 1991, 208, vom 1. Juni 1995 - 5 UE 1089/94 -, und vom 23. Januar 1996 - 5 UE 590/95 -, NVwZ-RR 1997, 438 = ZKF 1996, 206; zur Zulässigkeit pauschalierender Rohbaukosten vgl. auch OVG Thüringen, Urteil vom 29. September 1999 - 1 KO 758/95 -, KStZ 2001, 97 und im Anschluss BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 - 11 B 20/00 -, KStZ 2001, 34; OVG Sachsen, Urteil vom 20. Februar 2003 - 1 B 380/01 -).
  • VGH Hessen, 04.04.1990 - 5 UE 2284/87

    Baugenehmigungsgebühr: Berechnung der für die Gebühr maßgeblichen Rohbausumme -

    Auszug aus VGH Hessen, 16.09.2003 - 5 TG 1608/03
    Das Abstellen auf die landesdurchschnittlichen Rohbaukosten dient dabei - neben Gesichtspunkten der Praktikabilität - insbesondere auch der Gebührengerechtigkeit, indem Besonderheiten des einzelnen Bauvorhabens, die zwar die Rohbaukosten, nicht aber den Nutzen für den Antragsteller oder den Genehmigungsaufwand der Behörde beeinflussen - wie etwa besonderes kaufmännisches Geschick oder Ungeschick des Bauherrn, besonders viele oder keine Eigenleistungen oder ähnliches -, keine Berücksichtigung finden (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Januar 2001 - 5 TZ 3748/00 - und Urteile vom 4. April 1990 - 5 UE 2284/87 -, ESVGH 40, 254 = HSGZ 91, 404 = NVwZ-RR 1991, 208, vom 1. Juni 1995 - 5 UE 1089/94 -, und vom 23. Januar 1996 - 5 UE 590/95 -, NVwZ-RR 1997, 438 = ZKF 1996, 206; zur Zulässigkeit pauschalierender Rohbaukosten vgl. auch OVG Thüringen, Urteil vom 29. September 1999 - 1 KO 758/95 -, KStZ 2001, 97 und im Anschluss BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 - 11 B 20/00 -, KStZ 2001, 34; OVG Sachsen, Urteil vom 20. Februar 2003 - 1 B 380/01 -).
  • OVG Sachsen, 20.02.2003 - 1 B 380/01

    Baugenehmigungsgebühren, Verwaltungsgebühren, Rohbaukosten, Rechtsverordnung,

    Auszug aus VGH Hessen, 16.09.2003 - 5 TG 1608/03
    Das Abstellen auf die landesdurchschnittlichen Rohbaukosten dient dabei - neben Gesichtspunkten der Praktikabilität - insbesondere auch der Gebührengerechtigkeit, indem Besonderheiten des einzelnen Bauvorhabens, die zwar die Rohbaukosten, nicht aber den Nutzen für den Antragsteller oder den Genehmigungsaufwand der Behörde beeinflussen - wie etwa besonderes kaufmännisches Geschick oder Ungeschick des Bauherrn, besonders viele oder keine Eigenleistungen oder ähnliches -, keine Berücksichtigung finden (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Januar 2001 - 5 TZ 3748/00 - und Urteile vom 4. April 1990 - 5 UE 2284/87 -, ESVGH 40, 254 = HSGZ 91, 404 = NVwZ-RR 1991, 208, vom 1. Juni 1995 - 5 UE 1089/94 -, und vom 23. Januar 1996 - 5 UE 590/95 -, NVwZ-RR 1997, 438 = ZKF 1996, 206; zur Zulässigkeit pauschalierender Rohbaukosten vgl. auch OVG Thüringen, Urteil vom 29. September 1999 - 1 KO 758/95 -, KStZ 2001, 97 und im Anschluss BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 - 11 B 20/00 -, KStZ 2001, 34; OVG Sachsen, Urteil vom 20. Februar 2003 - 1 B 380/01 -).
  • VGH Bayern, 25.01.1988 - 6 CS 87.03857

    Erschließungsbeitragsrecht: Stundung von Erschließungsbeiträgen, Unbillige Härte

    Auszug aus VGH Hessen, 16.09.2003 - 5 TG 1608/03
    Eine unbillige Härte ist nur anzunehmen, wenn durch die sofortige Vollziehung für den Betroffenen Nachteile entstehen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind, insbesondere wenn die wirtschaftliche Existenz des Abgabepflichtigen gefährdet wäre (BayVGH, Beschluss vom 25.1.1988 - 6 CS 87.03857 -, BayVBl. 1988, 727; OVG Bremen, Beschluss vom 12.3.1985 - 1 B 6/85 -, DVBl. 1985, 182; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.3.1994 - 15 B 3022/93 -, NVwZ-RR 1994, 617).
  • OVG Thüringen, 29.09.1999 - 1 KO 758/95

    Zur Rechtmäßigkeit der Erhebung von Baugebühren auf der Grundlage pauschalierter

    Auszug aus VGH Hessen, 16.09.2003 - 5 TG 1608/03
    Das Abstellen auf die landesdurchschnittlichen Rohbaukosten dient dabei - neben Gesichtspunkten der Praktikabilität - insbesondere auch der Gebührengerechtigkeit, indem Besonderheiten des einzelnen Bauvorhabens, die zwar die Rohbaukosten, nicht aber den Nutzen für den Antragsteller oder den Genehmigungsaufwand der Behörde beeinflussen - wie etwa besonderes kaufmännisches Geschick oder Ungeschick des Bauherrn, besonders viele oder keine Eigenleistungen oder ähnliches -, keine Berücksichtigung finden (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Januar 2001 - 5 TZ 3748/00 - und Urteile vom 4. April 1990 - 5 UE 2284/87 -, ESVGH 40, 254 = HSGZ 91, 404 = NVwZ-RR 1991, 208, vom 1. Juni 1995 - 5 UE 1089/94 -, und vom 23. Januar 1996 - 5 UE 590/95 -, NVwZ-RR 1997, 438 = ZKF 1996, 206; zur Zulässigkeit pauschalierender Rohbaukosten vgl. auch OVG Thüringen, Urteil vom 29. September 1999 - 1 KO 758/95 -, KStZ 2001, 97 und im Anschluss BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 - 11 B 20/00 -, KStZ 2001, 34; OVG Sachsen, Urteil vom 20. Februar 2003 - 1 B 380/01 -).
  • OVG Bremen, 12.03.1985 - 1 B 6/85
    Auszug aus VGH Hessen, 16.09.2003 - 5 TG 1608/03
    Eine unbillige Härte ist nur anzunehmen, wenn durch die sofortige Vollziehung für den Betroffenen Nachteile entstehen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind, insbesondere wenn die wirtschaftliche Existenz des Abgabepflichtigen gefährdet wäre (BayVGH, Beschluss vom 25.1.1988 - 6 CS 87.03857 -, BayVBl. 1988, 727; OVG Bremen, Beschluss vom 12.3.1985 - 1 B 6/85 -, DVBl. 1985, 182; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.3.1994 - 15 B 3022/93 -, NVwZ-RR 1994, 617).
  • VG Frankfurt/Main, 29.06.2009 - 2 K 82/08

    Höhe von Vermessungsgebühren im Fall einer Kleinfläche

    Dieses Prinzip erlaubt zwar, dass sich die Höhe der Vermessungsgebühren, wie vorliegend der Fall, am Bodenwert orientiert (vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 24.03.1961, VII C 109.60, juris Rdn.38; vgl. zum Objektwert bei der Einmessung von Gebäuden: VGH München, Urteil vom 12.04.2000, 19 N 98.3739 - juris Rdn.41; VGH Kassel, Beschluss vom 16.09.2003, 5 TG 1608/03 - juris Rdn.2), und es verbietet auch nicht, dass die Höhe der Gebühr den Verwaltungsaufwand im Einzelfall überschreitet (BVerwG, a.a.O., juris Rdn.39; BVerfG, Beschluss vom 06.02.1979, 2 BvL  5/76, juris Rdn.36;  BVerfG, Beschluss vom 10.03.1998, 1 BvR 178/97 - juris Rdn.64 f.).
  • VGH Bayern, 20.05.2020 - 19 B 20.330

    Verwaltungsgerichte, Korrektur der Kostenentscheidung, Baugenehmigungsgebühr,

    Eine Gebührenberechnung erweist sich nicht als unrichtig und ist nicht mehr (etwa im Hinblick auf Art. 16 Abs. 2, 12 Abs. 2 KG) zu ändern, wenn nach der Vollendung des Bauvorhabens, beispielsweise aufgrund der Schlussrechnung, feststeht, dass die tatsächlich entstandenen Baukosten höher oder niedriger waren als die der Kostenentscheidung zugrunde gelegten Baukosten (vgl. hinsichtlich Baugenehmigungsgebühren BayVGH, B.v. 16.6.1998 - 15 ZB 198.887 - juris Rn. 2 m.w.N.; ähnlich die Rechtslage in anderen Bundesländern: tatsächliche Baukosten nicht maßgeblich, vgl. VGH BW, U.v. 14.10.1999 - 3 S 77/99 - juris Rn. 24; HessVGH, B.v. 16.9.2003 - 5 TG 1608/03 - juris Rn. 2, wonach individuelle Besonderheiten wie kaufmännisches Geschick oder Eigenleistungen des Bauherrn unberücksichtigt bleiben müssen; OVG Bremen, B.v. 23.10.2013 - 1 B 110/13 - juris, wonach ein Vergleich der prognostizierten mit den tatsächlichen Baukosten nicht zu einer Berichtigung führt, auch wenn sich die Prognose nachträglich als fehlerhaft darstellt).
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